Ausweichregeln | VDWS

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Ausweichregeln

Grundregel für das Verhalten im Verkehr

Allen Verkehrsvorschriften steht der Grundsatz voran, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Insbesondere sind die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die die seemännische Sorgfaltspflicht sowie die besonderen Umstände des Falles erfordern.

Ausweich- und Kurshaltepflicht

Nähern sich zwei Fahrzeuge so, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen sie sich entsprechend den Ausweich- und Fahrregeln verhalten. Die KVR unterscheiden zwischen Ausweichpflicht und Kurshaltepflicht. Das ausweichpflichtige Fahrzeug muss das Ausweichmanöver frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchführen. Beim Ausweichen sollte keinesfalls der Bug des Kurshalters gekreuzt, sondern dessen Heck passiert werden.

Der Kurshalter hat seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beizubehalten. Kommt der Ausweichpflichtige seiner Ausweichpflicht nicht nach, darf der Kurshalter durch eigenes Manöver einen Zusammenstoß vermeiden. Kommt das ausweichpflichtige Fahrzeug dem Kurshalter so nahe, dass es allein einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden kann, so muss der Kurshalter das Manöver des letzten Augenblicks ausführen.

Ausweichregeln für Fahrzeuge in Sicht

Die Ausweichregeln der KVR unterscheiden ausschließlich nach der Antriebsart der Fahrzeuge. Besondere Fahr- und Ausweichregeln für »Sportfahrzeuge« gibt es nicht. Sie haben die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie die Berufsschifffahrt.

Maschinenfahrzeuge

Maschinenfahrzeuge weichen Segelfahrzeugen aus. Da ein Überholer unabhängig von der Antriebsart ausweichpflichtig ist, wäre z.B. ein überholendes Segelfahrzeug gegenüber einem langsamen Maschinenfahrzeug ausweichpflichtig. Surfer sind nach KVR Segelfahrzeuge. Im Geltungsbereich der SeeSch-StrO sind Surfer als Wassersportgerät gegenüber Fahrzeugen generell ausweichpflichtig. Jedes Fahrzeug muss jederzeit mit sicherer Geschwindigkeit (u.a. in Abhängigkeit von der Verkehrsdichte, den Sichtverhältnissen und der eigenen Manövrierfähigkeit) fahren, so dass es geeignete und wirksame Maßnahmen treffen kann, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Zudem muss jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes zu einem sicheren Passierabstand führen.

Manöver des letzten Augenblicks

Behält trotz warnenden Zurufs ein ausweichpflichtiges Fahrzeug seinen Kurs bei und ist es bereits so nahe gekommen, dass ein Zusammenstoß durch ein Manöver dieses Fahrzeuges allein nicht mehr vermieden werden kann, so muss der Kurshalter das Manöver des letzten Augenblicks ausführen.

Wenn du für ein Ausweichmanöver deinen Kurs oder deine Geschwindigkeit änderst, solltest du

  • rechtzeitig
  • deutlich und
  • entschlossen handeln.