Segelscheine | VDWS

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Segelscheine

Nicht-amtliche Segelscheine

Die nicht-amtlichen Scheine werden von den Wassersportverbänden wie z.B. vom VDWS, WSVO (früher VÖYWS) und VÖWS(Östereich) oder SWAV (Schweiz) ausgestellt und sind freiwillig, allerdings gibt es Reviere wo sie benötigt werden (z.B. der VAW-Grundschein).


Jüngsten Windsurf Grundschein
Für Binnen und küstennahe Reviere unter Aufsicht, Mindestalter 7 Jahre

VAW Windsurf Grundschein
Für Binnen und küstennahe Reviere. Dieser Schein wird von den meisten Gewässereigentümern anerkannt mit Ausnahme von Berlin, wo der staatliche Schein verlangt wird. Im In- und Ausland dient er als Nachweis bei der Brettmiete. Wichtig ist, dass ein VAW-Grundschein ist (VAW=Vereinigte Ausbildungsverbände Windsurfen). Die VAW besteht aus fünf Ausbildungsverbänden aus Österreich, Schweiz und Deutschland, die einen gemeinsamen Grundschein vergeben. Mindestalter 14 Jahre.

Jüngsten Segelschein
Für Binnen und küstennahe Reviere unter Aufsicht, Mindestalter 7 Jahre

Segel- und Catamaran Grundschein
Für Binnen und küstennahe Reviere, Mindestalter 14 Jahre.

Kiteboarding Grundschein
Für Binnen und küstennahe Reviere, Mindestalter 14 Jahre.

Amtliche Segelscheine

Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen)
Ist vorgeschrieben für Boote mit Motor und mehr als 3,68 kW (5 PS) und einer Länge unter 15m auf Binnenschiffahrtsstraßen, in Berlin für alle Motorfahrzeuge. Zum Segeln wird auf einigen Binnenrevieren in Nord- und Mitteldeutschland der SBF Binnen unter Segel vorgeschrieben. Auf Berliner Gewässer wird zum Windsurfen ebenfalls dieser Schein benötigt. Mindestalter Motor 16 Jahre, Segeln und Windsurfen 14 Jahre.
 

 

 

Sportbootführerschein See (SBF-See)
Ist vom Bundesverkehrsministerium für Segelyachten und für Motorboote vorgeschrieben auf deutschen Küstengewässern (3 sm Zone) im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßen - Ordnung für alle motorisierten Boote ab 3,68 kW (5 PS), Mindestalter 16 Jahre.

 

 

Bodenseeschifferpatent
Gilt für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche und für motorisierte Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) auf dem Bodensee, Mindestalter 18 Jahre. Die Kategorie D ist vorgeschrieben für Segelboote mit mehr als 12 qm Segelfläche, Mindestalter 14 Jahre. Das Bodenseeschifferpatent wird auf Antrag und ohne Prüfung in den Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben. Die Kategorie A (Motor)-Praxis kann für den Sportbootführerschein-See anerkannt werden. Der Sportbootführerschein Binnen/Segel kann auf Antrag in ein, auf vier Wochen befristetes Urlaubspatent umgeschrieben werden. 
 

 

Freiwillige amtliche Segel- und Windsurfingscheine

Sportküstenschifferschein (SKS)
Gilt in küstennahen Gewässern innerhalb der 12 sm Zone. Er ist zwar amtlich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Viele Vercharterer möchten ihn aus versicherungstechnischen Gründen sehen. Mindestalter: 16 Jahre, Voraussetzungen: SBF-See, Nachweis von 300 Seemeilen nach Erwerb des SBF-See

 

 

 

Sportseeschifferschein (SSS)
Gilt für Küstengewässer im 30 sm Bereich, Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Mittelmeer, Atlantik. Voraussetzung Sportbootführerschein See und zusätzlich 1.000 sm auf See, für BR-Schein-Besitzer nur 700 gesegelte Seemeilen, Mindestalter 16 Jahre. Der Sportseeschifferschein ist zwar amtlich, aber nicht vorgeschrieben. Er berechtigt zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten. Der Schein berechtigt gleichzeitig zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen. Mindestalter: 16 Jahre, Erfahrungsnachweis: 1000 Seemeilen nach SBF-See

 

Sporthochseeschifferschein (SHSS)
Gilt weltweit, Voraussetzung: Sportseeschifferschein und zusätzlich 1.000 sm auf See, Mindestalter 18 Jahre. Der SHSS ist vorgeschrieben zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten.