FAQ | VDWS

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FAQs Lehrgänge

1. Wann wird die Anzahlung von 50% fällig?
Mit Eingang der Anmeldung wird eine Anzahlung von 50% fällig. Der Rest ist bis spät. 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Bei Kreditkarten- und PayPal-Zahlungen bekommt Ihr von uns zwei entsprechende Zahlungslinks, bei Abbuchungen werden wir die Gebühr entsprechend einziehen.


2. Muss ich mich auf den Lehrgang vorbereiten
Ja! Die Grundlagen der Ausbildung werden über eine eLearning Plattform (TalentLMS) vermittelt, auf der Euch verschiedene Lernmittel zur Verfügung stehen (Videos, Podcasts, PDFs). Ziel ist es, Euch bestmöglich auf den Lehrgang und die theoretische Prüfung vorzubereiten. Dehalb ist wichtig, dass Ihr die Inhalte bis zum Lehrgangsbeginn durchgearbeitet habt! Eure Zugangsdaten bekommt Ihr bei der Rechnungsstellung (Lehrgangsgebühr). Ab dann könnt Ihr auf die für Euch relevanten Inhalte zugreifen.
Ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird im eLearning eine „Lehrgangsgruppe“ für den jeweiligen Lehrgang erstellt und Ihr entsprechend als Teilnehmer aufgenommen. Hier habt Ihr die Möglichkeit, mit den anderen Teilnehmern in Kontakt zu treten und Euch auszutauschen (Forum). Euer Lehrgangsleiter wird ca. 10 Tage vor Lehrgangsbeginn dazugeschalten, damit Ihr dann die Möglichkeit habt, gezielt Fragen zu stellen. Aber natürlich gilt: Wenn Ihr schon vorab Fragen habt, wendet Euch bitte jederzeit an uns.

Wer lieber klassisch lernt, dem stehen die Inhalte des eLearnings in Form eines gedruckten Lehrgangsordners zur Verfügung.
Der Ordner kann bei der Lehrgangsanmeldung bestellt werden (Preis: EUR 39,90 zzgl Versand)
. Ihr bekommt ihn nach Eingang der Anmeldung zugeschickt.

Auch hier gilt: Der Ordner sollte bis zum Lehrgangsbeginn durchgearbeitet werden!


3. Welche Unterlagen werden für die Teilnahme am Lehrgang vorausgesetzt?
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Ohne diesen Nachweis ist eine Teilnahme NICHT möglich.


4.Welche Unterlagen werden für die Lizenzerteilung vorausgesetzt?
Für die Lizenzerteilung werden folgende Unterlagen vorausgesetzt: Motorbootbescheiningung, 1. Hilfe Nachweis über mind. 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als 2 Jahre), VDWS-Rescue-Nachweis oder DLRG-Rettungsschwimmabzeichen Bronze (oder ein vergleichbarer Nachweis), Passfoto (gerne digital als JPEG-Datei), Lebenslauf und Aufnahmeantrag für VDWS-Mitgliedschaft.


5. Worum handelt es sich bei der Motorbootbestätigung?
Bei der VDWS-Motorbootbestätigung (Formblatt VDWS-Geschäftsstelle) handelt es sich um einen Nachweis, dass Du mit einem Motorboot umgehen kannst und ggf. damit retten kannst. Wir verlangen keinen amtlichen Führerschein. Die Motorbootbestätigung wird in der Regel während des Praktikums ausgestellt.


6. Welche Vorkenntnisse brauche ich für die Teilnahme am Lehrgang?
Unter dem Punkt „Instructor Ausbildung“ auf unserer Website (https://www.vdws.de/instructorenausbildung/) kannst Du schnell und einfach prüfen, ob Du für einen Ausbildungslehrgang „bereit“ bist.


7. Wird während des Lehrganges eine Unterkunft gestellt?
Zwar bieten wir eine Auswahl von verschiedenen Unterkünften an, aber die Buchung der Unterkunft erfolgt nicht automatisch. Hier muss sich jeder selbst kümmern (Kontaktadressen sind in den Lehrgangsausschreibungen angegeben). Wir empfehlen, die Buchung der Unterkunft zeitnah vorzunehmen.


8. Zahle ich die Unterkunft an den VDWS oder direkt vor Ort?
Die Bezahlung der Unterkunft erfolgt in der Regel direkt vor Ort.


9. Kann ich das für den Lehrgang gemietete Windsurf-/Kitematerial auch in meiner „Freizeit“ außerhalb der Lehrgangszeit nutzen?
Normalerweise nicht. Im angegeben Preis ist nur Schulungsmaterial inbegriffen, das für den Lehrgang verwendet wird. Material, das außerhalb des Lehrganges genutzt werden soll, muss vor Ort angefragt werden. Ggf. fallen Extra-Kosten an.


10. Werden für den Lehrgang Trapeze/Anzüge/Schuhe gestellt – fallen Kosten an?
Das ist von Lehrgangsort zu Lehrgangsort verschieden. Bitte beachte die jeweilige Lehrgangsausschreibungen oder wende Dich an die VDWS-Geschäftsstelle.


11.Wie viele Prüfungsteile gibt es, wann werden die Prüfungen gemacht?
Bei jedem Lehrgang (jeder Sportart) gibt es 3 Prüfungsteile. Die Praxisprüfung kann jederzeit gemacht werden (abhängig von den Bedingungen). Die Lehrprobe und die Klausur finden in der Regel gegen Ende oder am letzten Tag des Lehrganges statt.


12. Was passiert wenn ich einen Prüfungsteil nicht bestehe?
Solltest Du einen Prüfungsteil nicht bestehen, kannst Du nach einer Frist von 4 Wochen eine Nachprüfung machen. Entweder während eines regulären Lehrganges oder direkt bei einem unserer Lehrteamer. Details bekommst Du über die VDWS Geschäftsstelle. Wichtig: Sollte während des Lehrganges die Lehrprobe nicht bestanden werden, kann das Praktikum nicht angetreten werden. Vor-Praktika werden dann nicht anerkannt.


13. Welche Inhalte werden bei der fahrpraktischen Prüfung zum Windsurf-Instructor gefordert und wie wird die Prüfung durchgeführt?
Praxis I bei 8-25 Knoten: Fertigkeiten zur Brettbeherrschung, 40 m Halbwind. 4 von 5 müssen bestanden werden (Schlangenlinien fahren, Achterliek voraus, in Lee fahren, Heck voraus fahren, Helicopter/Segel-360er). So sollte es aussehen: https://www.youtube.com/watch?v=WMejTQqilds
Praxis II: Überprüft wird das demonstrative Fahren der Einsteigertechniken.


14. Welche Inhalte werden bei der fahrpraktischen Prüfung zum SUP-Instructor gefordert? 
Praxis: Die fahrpraktische Prüfung besteht aus Fertigkeiten zur sicheren Handhabung von Board und Paddel. In einem Bojen-Parcours wird zwischen zwei Bojen im Abstand von 40m einmal hin- und einmal zurückgepaddelt. Bei der ersten Strecke, im Parallel Stance, wird nur auf eine Seite mit den C-Schlag gepaddelt. Auf den weg zurück, im Parallel Stance, wird mit den J-Schlag auf beiden Seiten gepaddelt. Die erst Boje ist mit einem Crossbow Turn zu runden, die zweite Boje mit einem Pivot Turn. Video zur Praxisprüfung: www.youtube.com/watch


15. Welche Inhalte werden bei der fahrpraktischen Prüfung zum Kite-Instructor gefordert? 
Praxis bei 12-30 Knoten: Sicheres Starten und Landen des Kites mit Helfer, Höhe gewinnen, Halse aus der Switchposition, Halse in die Switchposition, Sprung mit Kite-Unterstützung, kontrolliertes Stoppen an einer Boje, sicherer und souveräner Gesamteindruck. Video zur Praxisprüfung: www.youtube.com/watchv=Oz5yaJeUkS4


16. Welche Inhalte werden bei der fahrpraktischen Prüfung zum Segel-Instructor gefordert? 
Praxis 8-20 Knoten: Kreuzen am Wind, Abfallen LUV Tonne, Vorwindkreuz, Halse, Anluven LEE Tonne, Anlegen am Boot, Rückwärts ablegen, Boje über Board. Hier zwei Videos zur Praxisprüfung (Jolle und Catamaran):
www.youtube.com/watch
www.youtube.com/watch


17. Was passiert, wenn auf dem Lehrgang nicht ausreichend Wind ist?
Da wir uns während der Lehrgängen auf die Anfängerschulung konzentrieren, brauchen wir nicht viel Wind, um die verschiedenen Bereiche durchzunehmen. Was den Ablauf des Lehrganges angeht, sind wir sehr flexibel, sodass wir uns den Bedingungen anpassen können. Sollten wir tatsächlich keine Prüfungen machen können, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt (keine zusätzliche Prüfungsgebühr).


18. Was passiert, wenn ich den Lehrgang kurzfristig absagen muss?
In jedem Fall wird eine Stornogebühr fällig: Erfolgt der Rücktritt mehr als 5 Wochen vor Lehrgangsbeginn, fallen 100 Euro der Veranstaltungsgebühr als Bearbeitungspauschale an. Erfolgt der Rücktritt weniger als 5 Wochen, aber länger als 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn, fallen 50% der Veranstaltungsgebühr als Stornokosten an. Bei späteren Absagen wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.


19. Was passiert, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird?
In diesem Fall muss der Lehrgang abgesagt werden. Wir versuchen Euch hier immer möglichst schnell Bescheid zu geben bzw. Euch auf dem Laufenden zu halten, sodass Ihr planen könnt. Aber natürlich können wir den Eingang der Anmeldungen nicht beeinflussen und können so nur schwer abschätzen, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, und wenn ja, wann das der Fall ist.


20. Ich habe bereits die Ausbildung zum Wassersportassistenten absolviert. Wie bekomme ich die 10% Rabatt auf die Lehrgangsgebühr?
Die 10% Rabatt werden automatisch berücksichtigt und verrechnet, wenn bei der Rechnungsstellung für die Lehrgangsgebühr die Ausbildung zum Wassersportassistenten abgeschlossen ist und alle erforderlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle vorliegen. Wird die Ausbildung erst nach der Rechnungsstellung abgeschlossen, kann der Rabatt ggf. rückwirkend gewährt werden. Wende Dich in diesem Fall bitte an die Geschäftsstelle.


21. Kann ich direkt nach dem Lehrgang VDWS-Kurse geben bzw. Grundscheine ausstellen?
Nein, denn der Lehrgang selbst ist nur der 1. Teil der Ausbildung. Erst nach Abschluss des Praktikums und nach Einsenden der erforderlichen Unterlagen wird die VDWS Instructor Level 2 Lizenz erteilt. Und erst dann bist Du berechtigt, Grundkurse nach den
VDWS-Richtlinien zu geben und die entsprechenden Grundscheine auszustellen, sofern Du an einer VDWS-Schule angestellt bist.


22. Kann ich das Praktikum auch vorziehen und vor dem Lehrgang absolvieren?
Die Anerkennung eines vor dem Ausbildungslehrgang durchgeführten Praktikums ist nur möglich, wenn die schriftliche Anmeldung in der Geschäftsstelle vor Praktikumsbeginn und mindestens 3 Monate vor dem Lehrgang erfolgt, das vollständig ausgefüllte Praktikumsheft bei Lehrgangsbeginn vorgelegt wird, eine positive Beurteilung des Heftes durch den Lehrgangsleiter erfolgt und auf dem Lehrgang der Prüfungsteil „Lehrfähigkeit“ bestanden wird.


23. Muss das Praktikum an einer VDWS-Schule gemacht werden?
Ja, unbedingt! Nur ein Praktikum, dass an einer praktikumsberechtigten VDWS-Schule gemacht wird, wird für die VDWS-Ausbildung anerkannt! Die aktuelle Liste dieser Schulen steht im Downloadbereich auf unserer Website zur Verfügung: www.vdws.de/downloads/. „Schullisten“ - „ VDWS Praktikumsschulen“


24. Muss ich mich selbst um einen Praktikumsplatz kümmern oder wird dieser vermittelt?
Um einen Praktikumsplatz musst Du Dich selbst bemühen. Der VDWS vermittelt keine Plätze. Wir stellen eine Liste aller VDWS-Praktikumsschulen zur Verfügung, auf der die Kontaktadressen angegeben sind. Alles Organisatorische (Anfrage, Bewerbung, Vertrag, etc.) läuft dann aber zwischen Dir als Praktikant und der Schule direkt. Hinweis: Wenn Schulen Praktikanten suchen, veröffentlichen sie ihr Jobangebot oftmals in der Jobbörse auf unserer Website: www.vdws.de/jobs/. Für den Fall, dass Du Fragen zum Praktikum und zu allem drum herum hast, kannst Du Dich aber natürlich gerne jederzeit an die Geschäftsstelle wenden!


25. Welche Ausbildungsstufen gibt es beim VDWS?
Hier findest Du eine gute Übersicht zu den verschiedenen Stufen sowie die jeweiligen Erklärungen: www.vdws.de/instructorenausbildung/