Segeln | VDWS

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Segel Grundschein

Der VDWS-Segel-Grundschein dient als Befähigungsnachweis für Segler, die ihr Wissen und Können in einer praktischen und theoretischen Prüfung nachgewiesen haben. Die Ausbildung ist sehr praxisorientiert und verzichtet auf tiefergehende Theorie. Somit ist der Segel Grundschein die ideale Basis für den Einstieg in den Segelsport und für alle weitergehenden Segelscheine.

Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien

Die Ausbildung zum VDWS-Segel-Grundschein umfasst - je nach Vorkenntnissen - ca. 15-20 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis. Maßgeblich für die Kursdauer ist das Ziel der Ausbildung: Die Schüler sollen bei Wind bis 3 Beaufort ablegen, im Übungsgebiet sicher segeln und wieder sicher am Ausgangspunkt anlegen können.

Nach einer Ausbildungszeit von etwa 15-20 Stunden kann die Prüfung abgenommen werden. Danach sollen die Schüler nochmals mindestens 15 Stunden unter Aufsicht einer Schule segeln, um die notwendige Sicherheit im Umgang mit der Jolle zu erlangen.

Prüfung

Für den  VDWS-Segel-Grundschein ist eine praktische und eine theoretische Prüfung vorgeschrieben. Teile der praktischen Prüfung (z.B. Segel setzen und bergen, Knoten, Kentern und Aufrichten) können kursbegleitend während des Unterrichts abgeprüft werden.

Praktische Prüfung
Segel setzen und bergen, Knoten, An- und Ablegen, Warteposition, Geschwindigkeitskontrolle, Stoppen durch Aufschießen und Beidrehen, Steuern und Segeln der verschiedenen Kurse mit richtiger Segelstellung, Aufkreuzen mind. 300 m nach Luv, mind. zwei Wenden und zwei Halsen.
Die Prüfung soll bei Wind bis 3 Beaufort durchgeführt werden. Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn die geforderten Übungen und Manöver sicher durchgeführt wurden. Dazu gehört auch, dass der Schüler wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückkehrt.

Theoretische Prüfung
Materialkunde, Allgemeine Gesetzeskunde, Segeltheorie, Sicherheit, Natur und Umwelt, Knoten und ihre Anwendung.
Für die theoretische Prüfung muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die mögliche Gesamt- und Mindestpunktzahl ist auf dem Fragebogen angegeben. Ist das Prüfungsergebnis im unteren Grenzbereich, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung anhand vergleichbarer Fragen aus den anderen Fragebögen durchgeführt werden. 

Eine Wiederholung der Prüfung ist nach angemessener Lernzeit möglich.