Motorbootschein | VDWS

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VDWS Motorbootzertifikat bis 15 PS

Das deutsche Bundesverkehrsministerium hat umfangreiche Änderungen bei Sportbootführerscheinen-Binnen und -See vorgenommen, die im Oktober 2012 in Kraft getreten sind.

Im Binnenbereich bis 15 Meter Länge und im Seebereich längenunabhängig, darf ein Sportboot führerscheinfrei ab 16 Jahren geführt werden, sofern die Motorleistung an der Propellerwelle des Sportbootes nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet.

Auf den Seeschifffahrtstraßen
Bis 5 PS wie bisher ohne Altersgrenze führerscheinfrei (nicht gewerbsmäßige Nutzung) Achtung: Aufsichtspflicht der Eltern.
Von 5 PS bis 15 PS  muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein. 
Ab 15 PS ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.

Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes gilt 
Bis 15 PS und 15 Meter Länge führerscheinfrei ab 16 Jahren.
Ab 15 PS ist der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben. 
Der Sportbootführerschein-Segelsurfen wurde abgeschafft.

Weitere Gewässer
Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht ab 5 PS. 
Die Regelungen für Landesgewässer und Bodensee sind unverändert.

Das Ministerium empfiehlt Einsteigern in den Wassersport, die ohne Sportbootführerschein erste Erfahrungen auf dem Wasser machen möchten, auf freiwilliger Basis praxisorientierte Einsteigerkurse zu belegen, in denen rudimentäre Grundkenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt werden sollen.

Auf dieser Basis hat der VDWS eine Motorboot-Grundausbildung konzipiert, die an den dafür berechtigten Verbandsschulen durchgeführt werden kann. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Motorbootzertifikat bis 15 PS bestätigt, eine Prüfung ist nicht vorgesehen.